Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien. Ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige Geschäfte.