Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung erlaubnisfreier Beratungsdienstleistungen. Erwerb, Vermietung und Verpachtung, Verkauf und Verwertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien, Lagerflächen, Ateliers und Werkstätten. Verwaltung von Grundstücken und grunstücksgleichen Rechten nebst entsprechenden Dienstleistung (Management).