Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) der Im- und Export von Wohn- und Textilaccessoires sowie Lebens- und Genussmitteln, (b) Interiordesign, (c) die Gestaltung von Websites (d) Coaching im Bereich Persönlichkeitsentwicklung und Vertrieb (e) Marketing von materiellen und immateriellen Gütern aller Art für Gewerbetreibende sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden genehmigungsfreien Dienstleistungen.