Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Finanzierung von Beteiligungen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, sowie die unternehmerische Führung von Unternehmen, auch an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist, die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und Vertretung bei Gesellschaften, die Erbringung von Management-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Genehmigung oder Zulassung bedürfen.