Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Entwicklung und Veräußerung von Grundbesitz. Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte; weiter Geschäftsbesorgung und Erbringung von Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten, jedoch unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG.