Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung der genannten Maßnahmen in Verwirklichung der genannten Zwecke sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder.
Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von einem oder mehreren Kindergärten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Unterbeteiligungen zu halten und für Tochtergesellschaften Leistungen zu erbringen, soweit die Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.