Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Entwicklung von Bauprojekten, Ankauf, Verwaltung, Vermietung, Vermarktung und Verwertung von Grundstücken und Wohnungen bzw. Gewerbeimmobilien sowie Erbringung aller Dienstleistungen - mit Ausnahme von Maklertätigkeiten - im Zusammenhang mit der Eintwicklung von Immobilienprojekten, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung nach § 34c (Gewerbeordnung (GewO), erforderlich sind.