Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Beteiligungen, für eigene Rechnung und/oder fremde Rechnung sowie Dienstleistungen in Form von Beratertätigkeiten für fremde Unternehmen oder Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft kann Nachweis, Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten bei Immobilienverkäufen und -vermietungen für Dritte oder eigene Bestände erbringen.