Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung zur und die Durchführung der Entwicklung von Software-Produkten sowie der Aufbau von Unternehmen um diese Produkte herum sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sofern diese Unternehmen nicht erlaubnispflichtig nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind.