Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Verwertung von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, einschließlich der Erbringung von Management- und Beratungsleistungen an verbundene und sonstige Unternehmen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.