Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen, insbesondere Accounting, Controlling, HR (Human Resources), Vermittlung von Personal, IT-Services, Marketing, Beschaffung und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis bedürfen.