Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere von Beteiligungen an Gesellschaften, die im Bereich der Herstellung, der Entwicklung und des Vertriebs von Software, Audio-, Foto- und Video-Inhalten, Internet-Diensten im Bereich Video und Audio sowie im E-Commerce sowie aller damit zusammenhängen-den Dienstleistungen tätig sind, sowohl im eigenen Namen, für eigene Rechnung und für Dritte sowie die Erbringung von Management- und administrativen Leistungen gegenüber Tochter- und Enkelgesellschaften sowie gegenwärtigen und künftigen weiteren Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft (insgesamt "Gesellschafts-Beteiligungen").