Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Planung, Entwicklung und Durchführung von Immobilienprojekten (Neubauentwicklung und Bestandsoptimierung) im In- und Ausland sowie sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen. b) Die Erbringung von immobilienwirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen jeglicher Art, z.B. in den Bereichen technische und kaufmännische Due Diligence, Rechnungswesen incl. Controlling, im Bereich Akquisition und Marketing (Vermietung und Verkauf) einschließlich Management- und Consultingleistungen. c) Die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO für Immobilieninvestoren.