Der Präsident sowie die Mitglieder des Verwaltungsrates vertreten die Gesellschaft (und/oder deren Niederlassungen) jeweils in Gemeinschaft mit einem anderen Mitglied des Verwaltungsrats, einem Prokuristen (oder Niederlassungsprokuristen) oder einem in sonstiger Weise aus dem Handelsregister ersichtlichen ständigen Vertreter (Kollektivunterschrift zu zweien).
Prokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; vertretungsberechtigt mit dem Präsidenten oder einem Mitglied des Verwal-tungsrates, einem Prokuristen (oder Niederlassungsprokuristen) oder einem in sonstiger Weise aus dem Handelsregister ersichtlichen ständigen Vertreter (Kollektivunterschrift zu zweien). Zugleich Ständige Vertreterin für die Tätigkeit der Zweigniederlassung: Vertretung in Gemeinschaft mit dem Präsidenten bzw. einem Mitglied des Verwaltungsrates, einem Prokuristen (oder Nieder-lassungsprokuristen) oder einem weiteren Ständigen Vertreter und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
NiederlassungsprokuraZugleich Ständiger Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung: Vertretung in Gemeinschaft mit dem Präsidenten bzw. einem Mitglied des Verwaltungsrates, einem Prokuristen (oder Niederlassungsprokuristen) oder einem weiteren Ständigen Vertreter und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
NiederlassungsprokuraZugleich Ständige Vertreterin für die Tätigkeit der Zweigniederlassung: Vertretung in Gemeinschaft mit dem Präsidenten bzw. einem Mitglied des Verwaltungsrates, einem Prokuristen (oder Niederlassungsprokuristen) oder einem weiteren Ständigen Vertreter und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Niederlassungsprokura und zugleich ständiger Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung: Vertretung in Gemeinschaft mit dem Präsidenten bzw. einem Mitglied des Verwaltungsrates, einem Prokuristen (oder Niederlassungsprokuristen) oder einem weiteren ständigen Vertreterund mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Beratung und Unterstützung der dem Schindler-Konzern angeschlossenen Gesellschaften und Vertretungen sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte, die Erforschung, Entwicklung und Erstellung von Informations-, Digital- und Datentechnologien einschließlich Bereitstellung von Rechten an solchen Technologien an andere Unternehmen, namentlich solche im Schindler Konzernverbund. Die Niederlassung ist zu sämtlichen im Zusammenhang mit diesem Zweck stehenden Geschäften berechtigt.
Die Niederlassung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräußern.
Sie kann verbundenen Unternehmen Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und Sicherheiten stellen. Geschäfte oder die Beteiligung an Geschäften, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder nach anderen Gesetzen bedürfen, sind ausgeschlossen.