Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) Die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte zur Digitalisierung und Automatisierung von Entwicklungs-, Produktions- und Entscheidungsprozessen; (b) der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen zur Verfolgung der vorgenannten Geschäftskonzepte; (c) die Verwaltung eigener Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Gesellschaftsvermögens. Die Verwaltung fremden Vermögens ist ausgeschlossen. Die Beteiligung am Unternehmen erfolgt ausschließlich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.