Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Halten und Vermietung jeweils im eigenen Namen, weiter die wirtschaftliche Beratung bei Immobilientransaktionen, die Vermarktung von Immobilien und die Tätigkeit im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.