Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Vermarktung von Energieerzeugungsprojekten, sowie Kauf, Verkauf, Import, Export, Vertrieb, Lieferung und Vermarktung von für die Energieerzeugung notwendigen Materialien und Produkten; die Ausarbeitung von wirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, soziologischen und technologischen Studien/Berichten für Projektmanagement und Unternehmen; die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Dritte in Zusammenhang mit den oben genannten Aktivitäten; und die Verwaltung eigenen Vermögens. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz oder Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erlaubnispflichtig sind, werden nicht erbracht.