Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Das Eingehen und Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere solchen, die im Inland und Ausland unter anderem nicht erlaubnispflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Hotellerie oder dem Gaststättenbetrieb erbringen, im eigenen Namen, auf eigene Rechung und nicht als Dienstleistung für Dritte.