Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Managementdienstleistungen und Unternehmensberatungen, Übernahme von Komplementärstellungen in anderen Gesellschaften, Ausführen von Bürotätigkeiten und anderen Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Unternehmen, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Projektmanagement und Bauleitertätigkeiten sowie Vermittlung von Waren und Dienstleistungen jeglicher Art. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.