Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinsame Berufsausübung von Patent- und Rechtsanwälten, insbesondere die Beratung und Vertretung in Patent- und Rechtsangelegenheiten im jeweils berufsrechtlich zulässigen Rahmen. Die Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von Patent- und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Berufsausübung. Für sie gelten §§ 52c bis 52m PAO und §§ 59c bis 59m BRAO.