Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Vermietung, Verwaltung und Verwertung sowie Vermittlung von Immobilien jeder Art, Erstellung, Beratung und Umsetzung neuer Wohn- und Arbeitskonzepte, Marketing, Konzeption und Beratung im Bereich Spezialimmobilien sowie Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung