Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung und der Vertrieb von IT-Dienstleistungen und Marketing-Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang erlaubnisfreie Beratung; die Herstellung und der Vertrieb von Kleidung & Accessoires sowie verwandte Geschäfte und in diesem Zusammenhang erlaubnisfreie Beratung; der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; die Verwaltung eigenen Vermögens im Kapitalmarkt; Geschäfte, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (etwa nach dem KWG oder dem Steuerberatungsgesetz) sind ausgeschlossen.