Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Erbringen von kaufmännischen und technischen Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Immobilien sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann geschäftsführende Tätigkeiten für andere Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung der Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Ausgeschlossen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.