Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, Beteiligung an gastronomischen Betrieben, Verwaltug, Organisation und Marketing gastronomischer Betriebe, Inhaberschaft an Marken-, Urheber- und Gebrauchsmusterrechten im Bereich Gastronomie, Entwicklung von Gastronomiekonzepten und deren entgeltliche Zuverfügungstellung an Konzessionsnehmer (Franchising), laufendes Management von Franchisesystemen, insgesamt jedoch jeweils erst nach Erteilung der erforderlichen Zustimmungen und Erlaubnisse