Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, das Beteiligungscontrolling sowie die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung in anderen Unternehmen. Die Beteiligungen erfolgen ausschließlich im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistungen für Dritte.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit die erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt.