Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von eigenem Grundbesitz und Kapitalvermögen, sowie Eingehen, Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Kapital- und anderen Handelsgesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsdienstleistungen, insbesondere erlaubnisfreie Unternehmensberatung.