Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland, einschließlich Beteiligung an Grundbesitzgesellschaften sowie die Erbringung von zentralen Dienstleistungsfunktionen (z.B. strategischen, M&A-bezogenen, administrativen und/oder kaufmännischen Dienstleistungen) für in- und ausländische Tochter- und andere Gruppengesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält, sowie für verbundene und nicht verbundene Gesellschaften.