Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Erstellung, Vermarktung und Vertrieb von Software-Lösungen und darauf bezogene Dienstleistungen, Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung und Beteiligung an anderen Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten