Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Bau- und Planungsleistungen, insbesondere Leistungen als Generalüber- und -unternehmer, die Erstellung von schlüsselfertigen Bauwerken sowie jede andere gesetzlich zulässige Dienst- und Werkleistung aus dem Immobilienbereich sowie die Beteiligung und Geschäftsführung an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Genehmigung gemäß § 34 c GewO bedürfen, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes sowie Tätigkeiten die der Handwerksordnung unterliegen.