Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Bürodienstleistungstätigkeiten, Verwaltung von Unternehmen oder Unternehmensteilen, mit Ausnahme von Tätigkeiten nach dem KWG. Die Aufnahme von Beteiligungen jeglicher Art ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.