Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen, gewerblichen Schutzrechten und sonstigen Nutzungsrechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte; die Beratung im technischen und wissenschaftlichen Bereich sowie der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wobei Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung ausgeschlossen sind.