Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(i) Verkauf mobiler und stationärer Stromaggregate, Notstromaggregate, Notstromanlage und Lichtmasten; (ii) Reparatur und Service mobiler und stationärer Stromaggregate, Notstromaggregate, Notstromanlagen und Lichtmasten; (iii) Projektierung mobiler und stationärer Stromaggregate, Notstromaggregate, Notstromanlagen und Lichtmasten; (iv) Verkauf gebrauchter mobiler und stationärer Stromaggregate, Notstromaggregate, Notstromanlagen und Lichtmasten; (v) Vermietung von Stromaggregaten; (vi) Vertrieb von Sportbekleidung; (vii) Vertrieb von Fanartikeln; (viii) Betrieb eines Internetshops "www.sportboeckelmann.de".