Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten, soweit keine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist, sowie Entwicklung von Immobilien, Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum sowie anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten, soweit keine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist; Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; jedes verwandte Nebengeschäft, das zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet ist