Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. die Betreuuung der Vermögensinteressen Dritter;
2. die Prüfung, Konzeption und Durchführung von Kapitalanlagen aller Art;
3. die betriebswirtschaftliche Beratung bei Gründung, Verwaltung und Sanierung von Vermögensanlagen aller Art;
4. die Vermittlung von Immobilien, Geschäftsanteilen, Beteiligungen, Projekten, Finanzierungen, Versicherungen und Vermögensanlagen aller Art;
5. der Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume sowie Darlehen;
6. die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck.