Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Online-Anwendungen, insbesondere Anwendungen im Bereich von digitalen Wirtschaftsgütern auf Basis von "Non Fungible Token" Technologien und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich IT, insbesondere die Softwareentwicklung, der Betrieb von Softwarelösungen und deren Vermarktung.