Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO.