Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte, insbesondere mit Fokussierung auf Digitalisierung, Neue Medien und IT-Technologie in der Gebäude-, Medizin-, Metall- und Kunststofftechnik, der Feinmechanik und bei Bauprodukten. Erbringung erlaubnisfreier Dienstleistungen und erlaubnisfreier Beratungsleistungen, insbesondere in den im vorstehenden Satz 1 genannten Bereichen sowie in dem damit verbundenen Vertrieb, der Finanzierung und der Projektentwicklung. Verwaltung eigener Unternehmensbeteilgungen und sonstigen Gesellschaftsvermögens.