Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in den Bereichen Kommunikation und digitaler Transformation sowie die Gründung, Erwerb, Halten, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art im In- und Ausland, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.