Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Vermarktung von Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträgen; Vertrieb von Hard- und Software; Betrieb von Rechenzentren auch zur Untervermietung von (Teil-)flächen an Dritte; Betrieb von eigenen/fremden Servern; Entwicklung und Konfiguration von Software und Systemen; Beratung, Planung, Verwaltung, Wartung und Instandhaltung von technischen Anlagen und Rechenzentren.