Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen; der Handel mit Investitionsgütern und Warenzeichen (insbesondere Marken-, Patent- und Urheberrechte); Unternehmensberatung (ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten); die Entwicklung, Vermarktung und der Betrieb von Internetportalen, mobilen Applikationen und Softwarelösungen insbesondere in den Bereichen nationaler, internationaler und globaler Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf.