Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Treuhänderische Verwaltung von Sachen und Rechten sowie geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere an der Fröhlich & Reimer Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG.