Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben aller Art für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Personal- und Finanzmanagement, Qualitätssicherung, Zertifizierung von Dienstleistungen und Produkten und Arbeitsschutz; die Beratung von Unternehmen in den vorgenannten Bereichen; die Vermietung von Immobilien und technischen Einrichtungen; Design, Contentmanagement, Verwaltung und Beratung soweit hierzu eine besondere staatliche Genehmigung, insbesondere eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz, nicht erforderlich ist.