Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung und Vermittlung von Personaldienst- und Sachleistungen, insbesondere im medizinischen Bereich (z.B. Ärzte, Krankenpfleger und Krankenschwestern, Kardiotechniker etc.).
Die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie das Halten von Beteiligungen und der Erwerb sowie die Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten.