Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Bautätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, im eigenen sowie im fremden Namen, sowie der Im- und Export von Baumaterialien wie z. B. Fliesen, Sanitäreinrichtungen und von Möbeln etc. aus EU- und Nicht-EU-Ländern, die Übernahme der Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften.