Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auf eigene Rechnung, die Verwaltung eigener Grundstücke, die Entwicklung und Projektierung von eigenen Grundstücken zum Zwecke der Bebauung und deren Vermietung. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO.