Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aus- und Fortbildung, insbesondere von Versicherungsvermittlern/-beratern und Rechtsanwälten, sowie die Organisation und Durchführung von Tagungen, Kongressen und Konferenzen (im eigenen Namen und/oder für Dritte).