Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Naturwissenschaften und des Ingenieurwesens, das Erwerben und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen (Holding), die Beratung im Bereich Public Relations, die erlaubnisfreie Unternehmens- und Managementberatung, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Ausbildungswesens und der Markforschung, der Großhandel mit pharmazeutischen und medizinischen Erzeugnissen, die Erstellung von medizinischen Studien, die Tätigkeit als Handelsvertreter, und die Erbringung von Personaldienstleistungen.