Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Stiftungen, Politik, Industrie-, Handels- Dienstleistungs- und kommunalen Unternehmen im In- und Ausland in Fragen der Strategie, des Managements, Marketings, des Vertriebs, der Organisation und Rationalisierung, Ansiedlung und Gründungshilfe, die Umsetzung von erarbeiteten Konzepten, Vermittlung von Geschäftsbeziehungen im In- und Ausland, die treuhänderische Verwaltung von Gesellschaftsanteilen sowie Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.