Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wirtschafts- und Unternehmensberatung von Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere im Projektmanagement und der Prozessgestaltung in den Bereichen Controlling, Rechnungswesen sowie der Leistungserbringung und des Vertriebs, soweit keine gesetzlichen Genehmigungen erforderlich sind; die Vermittlung entsprechender Beratungsmandate; der An- und Verkauf von Immobilien, soweit keine Genehmigungen erforderlich sind; die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.