Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Restaurants mit Alkoholausschank/Schankwirtschaft sowie den damit im Zusammenhang stehenden gastronomischen Dienstleistungen und Einrichtungen in jedweder Form. Ferner jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte an Unternehmen, deren Aktivitäten mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen, jegliche Art von Kooperation mit Unternehmen mit einem gleichen oder ähnlichen Unternehmensgegenstand sowie das Erbringen von gastronomischen Dienstleistungen jeder Art hinsichtlich jeder unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Gesellschaft.